Ausbildung zum Begleithund
Sinn und Zweck ist und war es, einen allgemein verträglichen Hund zu erziehen, der im Straßenverkehr und im Umgang mit anderen Menschen gehorsam ist und sich neutral verhält.
Während einer Begleithundprüfung werden von dem Hund folgende Fähigkeiten verlangt:
- „Bei Fuß“ gehen ohne oder an loser Leine. (Der Hund darf nicht gezogen werden)
- Der Hund folgt dem Hundeführer mit oder ohne Leine auch in Kurven und gegangenen Winkeln
- Der Hund bleibt neben dem Hundeführer auch wenn dieser die Schrittgeschwindigkeit variiert oder wenn dieser in eine
Personengruppe geht.
- Auf ein entsprechendes Kommando sitzt oder liegt der Hund auch wenn sich der Hundeführer entfernt.
- Auf ein anderes Kommando kommt der Hund zum Hundeführer gelaufen und setzt sich vor ihn hin.
- Auch das Liegenbleiben, während ein anderer Hund sein können zeigt, wird überprüft.
Im sogenannten „Straßenteil“ werden Alltagssituationen, wie anbinden vor einem Geschäft“, „ein Jogger läuft vorbei“, „ein Auto hupt unerwartet“ und „ein Fahrradfahrer kommt klingelnd von hinten“, herbeigeführt und das Verhalten des Hundes beurteilt.
Diese Prüfung wird von einem Leistungsichter abgenommen und das „Bestehen“ ist Grundvoraussetzung für das Ablegen einer Gebrauchshundeprüfung.
Straßentraining in kleiner Runde