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Verein für Deutsche Schäferhunde






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SV OG Tüdal



Die Veröffentlichung von Fotos ist im § 23 Kunsturhebergesetz geregelt.

Demnach dürfen Fotos, auf denen Personen neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (z.B. Hundeplatz) erscheinen sowie Fotos von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (z.B. SV-Veranstaltungen), an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, veröffentlicht werden.

Sollte eine abgelichtete Person dennoch nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, bitte wir um Nachricht. Das Bild/die Bilder werden auf Wunsch dann umgehend aus der Bildergalerie entfernt.


 

 







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Demnach dürfen Fotos, auf denen Personen neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit (z.B. Hundeplatz) erscheinen sowie Fotos von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (z.B. SV-Veranstaltungen), an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, veröffentlicht werden.

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